Leistungskatalog

LEISTUNGSKOMPLEXKATALOG M-V

i. d. F. gem. PSK-Beschluss vom 30.04.2019 ( Auszüge )

LK 1

Kleine Morgen-/Abendtoilette

Dieser Leistungskomplex (LK) beinhaltet insbesondere:
– An-/Auskleiden: Diese Hilfe umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen ggf. ein An-/Ausziehtraining sowie hierbei Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken
– Teilkörperwaschen: Diese Hilfe umfasst das Waschen einzelner Körperbereiche (z. B. Genitalbereich, Füße, Haare, Gesicht) inkl.
  Begleiten zur Waschgelegenheit (keine Hilfe beim Verlassen/Wiederaufsuchen des Bettes)
  den Transport von Waschgelegenheiten
– das Schneiden von Fingernägeln
– bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege,
– inkl. der üblichen Hautpflege
– werden Körperbereiche des Ober- und des Unterkörpers gewählt, ist der LK 2 auszuwählen.
– Mundpflege und Zahnpflege: Die Zahnpflege umfasst insbesondere das Zähneputzen und die Mundhygiene, Hilfen beim Einsetzen und   Entfernen der Zahnprothesen, die Prothesenreinigung und Lippenpflege.
– Kämmen: Hilfen beim Kämmen umfassen auch das Richten einer Tagesfrisur, ggf. Kontaktherstellung zum Friseur/zur Friseurin.
– Rasieren: Neben der Rasur beinhaltet diese Verrichtung auch die jeweils notwendige Gesichtspflege.

LK 2

Große Morgen-/Abendtoilette

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
– An-/Auskleiden: Diese Hilfe umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen, ggf. ein An-/Ausziehtraining sowie hierbei Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken.
– Waschen/Duschen/Baden inkl. Haar-/Hautpflege: Die Ganzkörperwaschung bzw. das Duschen oder Baden beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, z. B. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße. Auch das Waschen und Trocknen der Haare sind bei Bedarf durchzuführen und sind Bestandteil dieser Verrichtung.
Ebenso: Begleiten zur Waschgelegenheit (keine Hilfe beim Verlassen/Wiederaufsuchen des Bettes), den Transport von Waschgelegenheiten

-das Schneiden von Fingernägeln: bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege

-inkl, der üblichen Hautpflege
(Wenn nur Bereiche des Ober- oder des Unterkörpers gewählt werden, ist der LK 1 auszuwählen.)
– Rasieren: Neben der Rasur beinhaltet diese Leistung die jeweils notwendige Gesichtspflege.
– Mundpflege und Zahnpflege: Die Zahnpflege umfasst insbesondere das Zähneputzen, die Prothesenreinigung und die Mundhygiene, Hilfen beim Einsetzen und Entfernen der Zahnprothesen, die Prothesenreinigung und Lippenpflege,

– Kämmen: Hilfen beim Kämmen umfassen auch das Richten einer Tagesfrisur, ggf. Kontaktherstellung zum Friseur/zur Friseurin.

LK 3

Teilkörperpflege

Dieser Leistungskomplex (LK) beinhaltet insbesondere:
– An-/Auskleiden: Diese Hilfe umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen, ggf. ein An- / Ausziehtraining sowie hierbei Hilfe beim Anlegen/Ablegen von Körperersatzstücken.
– Teilkörperwaschen: Diese Hilfe umfasst das Waschen einzelner Körperbereiche (z. B. Genitalbereich, Füße, Haare, Gesicht) inkl.
Begleiten zur Waschgelegenheit (keine Hilfe beim Verlassen/Wiederaufsuchen des Bettes), den Transport von Waschgelegenheiten
– das Schneiden von Fingernägeln: bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege

– inkl. der üblichen Hautpflege

LK 4

Ganzkörperpflege

Der Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
– An-/Auskleiden: Diese Hilfe umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein An-/Ausziehtraining.
– Waschen/Duschen/Baden inkl. Haar-/Hautpflege: Die Ganzkörperwaschung bzw. das Duschen oder Baden beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, z. B. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße. Auch das Waschen und Trocknen der Haare, inkl. Kämmen, sind bei Bedarf durchzuführen und sind Bestandteil dieser Verrichtung.
Ebenso: Begleiten zur Waschgelegenheit (keine Hilfe beim Verlassen/Wiederaufsuchen des Bettes), den Transport von Waschgelegenheiten
– das Schneiden von Fingernägeln,bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege,
– inkl. der üblichen Hautpflege

LK 5

Hilfen beim Verlassen/Aufsuchen der Schlaf-/Ruhemöglichkeit

Dieser Leistungskomplex beinhaltet, bei bestehendem Hilfebedarf, insbesondere:
– Hilfen beim Verlassen oder Aufsuchen der Schlaf-/Ruhemöglichkeit: Diese Hilfe ist so zu gestalten, dass Schlafgewohnheiten, Ruhebedürfnisse und evtl. Störungen angemessen berücksichtigt werden

– Diese Hilfe umfasst auch das einfache Richten des Bettes. Die Hilfe umfasst nicht das Wechseln von Teilen der Bettwäsche.
– Die Angehörigen sind auf fachgerechte und schlafstörungsarme Lagerung hinzuweisen.
– Das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken, wie z. B. Prothesen sowie den Transport zur Waschgelegenheit.

LK 6

Lagern/Betten/Mobilisieren

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
1. Betten richten/machen
Diese Hilfe umfasst das Aufschütteln des Bettkissens, der Bettdecke, Glattziehen des Lakens sowie evtl. Wechseln der Bettwäsche. Bei Bedarf sind auch die Betteinlagen zu wechseln.
2. Lagern/Mobilisieren
Diese Hilfe umfasst auch die Beurteilung für die sachgerechte Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen sowie alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/außerhalb des Bettes ermöglichen und Sekundärerkrankungen, wie z. B. Kontrakturen oder Dekubitus vermeiden helfen sowie die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen unterstützen.
Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei Bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Pflegebedürftigen aufzustehen oder sich zu bewegen.
Die Angehörigen sind auf fachgerechte und schlafstörungsarme Lagerung hinzuweisen.
Das Lagern/Betten/Mobilisieren beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, wie z. B. Prothesen.

LK 7

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
Hilfe beim Essen und Trinken
Hierzu gehört insbesondere die mundgerechte Darreichung und Zuführung der Nahrung/Getränke
Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Bei dieser Leistung sind insbesondere Hygienemaßnahmen, wie z. B. Schutz der Kleidung des Pflegebedürftigen, Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung umfasst.

LK 8

Aufbereitung und Verabreichung von Sondenkost

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere
– Aufbereitung von Sondenkost
– Verabreichung von Sondenkost
Hinweis: Bei Pflegebedürftigen mit bereits gelegter Sonde, ausschließlich Verabreichung von Sondenkost (hiervon wird nicht die Kontrolle der Durchgängigkeit, der Lage und des Verbandswechsels der Sondeneintrittsstelle erfasst)

LK 9a

Darm- und Blasenentleerung

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
Hilfen/Unterstützung bei Blasen- und/oder Darmentleerung
Die Hilfen bei der Darm- und Blasenentleerung sollen sich an den persönlichen Gewohnheiten des Pflegebedürftigen orientieren, seine Intimsphäre schützen und mit dem sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes, abgestimmt werden. Dabei unterstützt die Pflegekraft den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema “Ausscheiden/Ausscheidungen”. Zum Inhalt der Hilfen bei der Darm- oder Blasenentleerung gehört auch die Pflege bei der Urinalversorgung, Anus praeter (Wechsel/Entleerung des Beutels), die Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung, ggf. Wechseln der Wäsche (keine Körperbekleidung).
Wechseln von aufsaugendem Inkontinenzmaterial, entleeren und reinigen der Pflegehilfsmittel (z. B. Toilettenstuhl, Urinflasche).
Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegekraft eine ärztliche Abklärung an.

LK 9b

Entleeren/Reinigung Toilettenstuhl oder Urinflasche

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
Entleeren/Reinigung Toilettenstuhl oder Urinflasche
Dieser Leistungskomplex ist nicht im Zusammenhang mit dem LK 9a abrechenbar.

LK 10

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
Treppensteigen
Von diesem Leitungskomplex sind nur Hilfen umfasst, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung stehen, wie beispielsweise Begleitung zur Haustür. Weitergehende Betreuungs- und Hilfemaßnahmen, die z. B. im Rahmen der Begleitung zum Hausarzt anfallen, sind von diesem Leistungskomplex nicht umfasst.

LK 11

Begleitung bei Aktivitäten

Dieser Leistungskomplex beinhaltet die Organisation von und Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist.
Nicht erfasst sind Spaziergänge oder kulturelle Veranstaltungen etc.
Von diesem Leistungskomplex sind Hilfen bei solchen Verrichtungen außerhalb der Wohnung umfasst, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Haus unumgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern.

LK 12

Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
Bereitstellung und Entsorgung des Heizmaterials (Ofenheizung)
Die Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials ist nur in der unmittelbaren häuslichen Umgebung zu gewährleisten.
Dies beinhaltet beispielsweise die Herbeischaffung von kellergelagertem Heizmaterial & das Heizen

LK 13

Reinigung im Wohnbereich des Pflegebedürftigen

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
Reinigen des Wohnbereiches des Pflegebedürftigen
Dieser Komplex umfasst die Reinigung des vom Pflegebedürftigen genutzten Wohnbereiches.
Dies umfasst im Einzelfall auf Anforderung des Pflegebedürftigen die Grundreinigung der Wohnung unter Berücksichtigung der arbeitsschutzrechtlichen Regelungen (z. B. Verwendung von Steh- oder Trittleitern etc. Leistungen der Hausordnung sind hiervon nicht umfasst.
Trennung und Entsorgung des Abfalls

LK 14

Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Waschen, Trocknen, Aufhängen/Abnehmen, Zusammenlegen sowie Einräumen der Wäsche und Kleidung

LK 15

Einkaufen

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
Erstellen einer Einkaufsliste
Das Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung, wie z. B. Gesichtscreme und Putzmittel für den Pflegebedürftigen.
Das Einkaufen erfasst nicht den Erwerb von Investitionsgütern (z. B. technische Geräte, Möbel etc.).
Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank

LK 16

Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht „Essen auf Rädern“)

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
Kochen einer einfachen Mahlzeit
Bereitstellung der Nahrung
Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe.
Spülen des vom Pflegebedürftigen genutzten Geschirrs
Reinigen des Arbeitsbereiches

LK 17

Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

Dieser Leistungskomplex beinhaltet insbesondere:
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
Von dieser Verrichtung ist, neben der Zubereitung kleiner Zwischenmahlzeiten, auch das Aufwärmen von Mahlzeiten eines Mahlzeitendienstes (z. B. „Essen auf Rädern“) umfasst. Nicht erfasst ist die Zubereitung einer warmen Hauptmahlzeit.
Bereitstellung der Nahrung
Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe.
Spülen des vom Pflegebedürftigen genutzten Geschirrs
Reinigen des Arbeitsbereiches

LK 18

Trinken

Dieser Leistungskomplex umfasst:
Das Anreichen und Motivieren zum Trinken sowie das Bereitstellen und Erneuern der Getränke.

LK 19

Pflegerische Betreuung

Diese Leistung beinhaltet:
Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen.
Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus.
Dies umfasst zum Beispiel:
Allgemeine Begleitung
• beim Spaziergang
• beim Einkauf
• bei der hauswirtschaftlichen Tätigkeit (gemeinsames Kartoffelschälen)
• bei Sportveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen
• bei Veranstaltungen der Gemeinde, Kirchgang
Beschäftigung und Beaufsichtigung
• Vorlesen
• Spielen
• Unterhaltungen
• Biografiearbeit (Erinnerungsarbeit)
Die Leistungen beinhalten keine Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

LK 20

Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Diese Leistung beinhaltet Aktivitäten, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können und erfolgt vorrangig in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen. Sofern die Erbringung in der Häuslichkeit nicht erfolgen kann, ist dies mit dem Pflegebedürftigen abzustimmen.
1. Unterstützung bei der Organisation / Organisation von Dienstleistungen durch Dritte, z. B. Haushaltshilfen, Notrufsysteme, Gärtnerdienste, Fahrdienste, Putzhilfen, Hol- und Bringedienste (auch: bspw. Einkaufszettelschreiben) etc.
2. Organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Dienstleistungen Dritter
3. Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, z. B. Antragsstellungen, Bankgeschäfte, etc.
4. Unterstützung bei der Organisation / Organisation von Terminen, z. B. beim Arzt, bei Therapeuten etc.
Hinweis:
Leistungen des § 38a SGB XI bleiben hiervon unberührt.

Anhang 1a

Erstbesuch

Der Erstbesuch dient der Information über die individuelle Pflegesituation in der Häuslichkeit, das pflegebegleitende Umfeld sowie der Beratung und Abstimmung über die vom Pflegebedürftigen auszuwählenden Leistungen
Inhaltliche Schwerpunkte des Erstbesuches:
Informationssammlung (Auskünfte des Pflegebedürftigen, der Angehörigen, Unterlagen zu stationären Aufhalten etc.) Insbesondere hat der Pflegedienst auf der Grundlage aller zur Verfügung stehenden Informationen den Hilfebedarf des Versicherten zu erfassen und mit diesem abzustimmen, welche Leistungen durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, den Pflegedienst oder andere Pflegepersonen durchgeführt werden sollen. Dabei hat der Pflegedienst über das Leistungs- und Vergütungssystem und bei der Auswahl geeigneter Leistungen zu beraten. Insbesondere ist im Rahmen der Beratung auch auf erforderliche Leistungen hinzuweisen. Über die vereinbarten Leistungen ist ein Pflegevertrag abzuschließen. Der Pflegedienst hat in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass Kosten oberhalb der jeweiligen Sachleistung der Pflegekasse vom Pflegebedürftigen selbst, ggf. vom Sozialhilfeträger, zu tragen sind.
Erfassung des zusätzlichen Bedarfs an anleitender, motivierender und/oder auffordernder Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale bei eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und auffälligen Verhaltens-weisen, psychischen Problemlagen oder/und sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, Pflegeplanung, Kostenvoranschlag, Pflegevertrag